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POSTBANK NDL DEUTSCHE BANK

Eine Spendenbescheinigung kann nicht von uns ausgestellt werden, aus folgenden Gründen:


1. In § 51 Abgabenordnung werden „Gemeinnützige Zwecke“ an die Unterstützung der herrschenden undemokratischen Machtverhältnisse gekoppelt. Dafür lässt sich UMEHR e.V. nicht kaufen und strebt deshalb keine „Gemeinnützigkeit“ an.

2. Menschenrechte zählen die machthabenden Repräsentanten nicht zu den gemeinnützigen Zwecken und sind deshalb in § 52 Abgabenordnung gar nicht als „Gemeinnützige Zwecke“ enthalten.

3. Die Beispiele von „attac e.V.“ und „VVN-BdA e.V. “ haben deutlich gezeigt, dass das Setzen auf „Gemeinnützigkeit“ eine Falle bedeutet, die jederzeit durch Aberkennung mit Hilfe dafür geeigneter Gummiformulierungen in der Abgabenordnung zuschnappen kann.

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