Bitte in Zeile 4 den Geburtsort nicht vergessen. Bitte bei Passbildern an die gleichen Anforderungen denken, die die Behörden stellen. Wir akzeptieren zwar auch Passbilder, die dem nicht ganz entsprechen. Aber der Presseausweis dient auch dazu, sich gegenüber Behörden auszuweisen.

Regeln für die Vergabe von Presseausweisen


1. Presseausweise werden vom geschäftsführenden Vorstand an Mitglieder mit einem vorläufigen Mandat der Redaktion, oder einem Mandat der Mitgliederversammlung vergeben und dienen als Legitimation und Versicherung für alle Pressetätigkeiten die für UMEHR e.V. und seiner juristischen Mitglieder getätigt werden.


2. Die Beantragung des Presseausweises erfolgt über die Redaktion von UMEHR e.V. und wird von dieser nur mit einem Mandat versehen an den geschäftsführenden Vorstand zur Entscheidung weiter geleitet. Vorläufige Mandate müssen auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung beantragt werden. Bei Ablehnung eines Antrags durch den geschäftsführenden Vorstand, ist dieser verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall kann das Mitglied seinen Antrag direkt einer Mitgliederversammlung übergeben. Fühlen sich die anwesenden Mitglieder noch nicht dazu in der Lage endgültig zu entscheiden, können sie die Entscheidung vertagen.


3. Jeder Presseausweis ist nur für das laufende Kalenderjahr gültig. Vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres muss erneut von der Redaktion für jeden Presseausweis eine Verlängerung beim geschäftsführenden Vorstand beantragt werden. Verlängerungen müssen nicht vor der Mitgliederversammlung zur Entscheidung gebracht werden, doch die Mitgliederversammlung kann zu jeder Zeit ein Mandat aberkennen und den Ausweis für ungültig erklären.


4. Mit der Unterzeichnung des Antrags erkennt das Mitglied die Creative Commons Lizenz CC BY-NC-SA* im Rahmen der Pressetätigkeit für UMEHR e.V. an. Die Lizenz bedeutet: Namensnennung, Nichtkommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Die Webadresse zum Auffinden der Lizenzbedingungen ist im Antrag enthalten.
* https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/legalcode


5. Der Kostenbeitrag für den Druck des Presseausweises (Vorderseite) beträgt 10 Euro.

[Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 20.08.2021 in Hamburg]


(Auf der Rückseite des Presseausweises ist der Mitgliedsausweis abgebildet. Der Kostenbeitrag für den Druck des Mitgliedsausweises beträgt 5 Euro. Somit beträgt der Kostenbeitrag für den Presseausweis mit Vor- und Rückseite 15 Euro)

Presseausweis (Vor- und Rückseite)

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